Das rechtssichere Webinar

Stefan Schicker im Interview

Ich hatte vorletzte Woche das Vergnügen, den Rechtsanwalt Stefan Schicker aus München zu interviewen. Das Video ist allerdings erst jetzt fertig geworden. Spannenderweise staucht und dehnt Zoom den Ton während des Webinars. Das merkt man erst, wenn man auf beiden Seiten einen externen Rekorder mitlaufen lässt, um eine bessere Tonspur zu bekommen. Die nämlich nachträglich mit dem Bild zu synchronisieren ist nicht so ganz einfach. Das ist Ergebnis ist erstmal ok, aber noch nicht optimal.Da arbeite ich noch dran.

Der Youtube-Kanal wird mit allem befüllt, was es an Videos gibt. Das sind bisher vor allem Interviews, Webinar-Aufzeichnungen und aufgezeichnete Vorträge. Da werden aber auch Video-Features dazu kommen. Entsprechenden Planungen mit Partnern laufen gerade.

Es gibt zwei Themenfelder: Digitales Marketing im weitesten Sinn sowie Events, Speakertipps und Präsentation. Beides ist für beide Zielgruppen spannend. Die Marketer dürfen gerne an ihren Präsentationen oder Vorträgen feilen und die Speaker tun gut daran, über Selbstvermarktung nachzudenken. Ich hoffe, das gefällt euch. Vorschläge zu Interviewpartnern immer sehr gerne.

Zum Thema: Wer Pharrell Williams im Webinar benutzt, zahlt sechsstellig

Die Trendforscher von TrendOne aus Hamburg sind vorsichtiger geworden. Der tolle Speaker Nils Müller und sein Team verwendeten versehentlich einen Popsong von Pharrell Williams („Happy“) im Abspann einer Online-Keynote ( https://www.youtube.com/watch?v=bnpxk_HvnfE ). Das ist natürlich nie erlaubt, es sei denn, man erwirbt tatsächlich die Lizenzrechte an dem Stück. Aber in einem Präsenzseminar oder auf einer Konferenz hätte vermutlich keiner daran Anstoß genommen. Youtubes-Uploadfilter hingegen schon.

Ich weiß nicht, ob Nils Müller tatsächlich Strafe bezahlen musste, oder ob es gereicht hat, den Abspann des Videos zu ändern. Fakt ist: Das Urheberrecht ist eine gewaltige Stolperfalle bei der Produktion von Webinaren. Zunächst wird nämlich zum Beispiel bei Youtube immer der Kanalbetreiber in die Mangel genommen. Das hauseigene Filtersystem „Content-ID“ analysiert, ob das hochgeladene Videomaterial eventuell Urheberrechte verletzt und benachrichtigt den Urheber oder Rechteinhaber. Der kann dann entscheiden, was mit dem Video zu geschehen hat.

Im Klartext: Auch wenn ein Speaker in eurem Webinar ein „geklautes“ Bild oder Video verwendet, wird es heikel, wenn Youtube das merkt.

Das ist natürlich ziemlich krass, wenn man nachträglich so etwas wieder entfernen muss, weil Anwälte das verlangen.

Die zweite spannende Frage, ist die des Datenschutzes. Die behagliche Atmosphäre des Webinars oder Onlinemeetings im Homeoffice verführt dazu zu vergessen, dass Bild und Ton eventuell auf windigen Servern in den USA aufgezeichnet und ausgewertet werden. Auch hier hat der Veranstalter des Webinars eine Sorgfaltspflicht.

Dieses und vieles mehr habe ich Anfang Mai mit dem Rechtsanwalt Stefan Schicker diskutiert. Wer keine Lust auf das Video hat:

Hier gibt es einen Kurzfassung bei der T3N.



Und hier das O-Ton-Interview als Podcast .

Oder Ihr schaut euch einfach doch das Original an. Mich freut alles:-)

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