Corona: BAFA übernimmt Kosten für Webinar-Planung

BAFA Förderung

Sie überlegen gerade, wie Sie Ihr Event oder einen Teil Ihres Geschäftsmodells digitalisieren können?

Ihnen kann geholfen werden. Am Freitag den 3. April gab das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandel bekannt, dass Beratungsleistungen, die Unternehmen dabei helfen sollen, mit möglichst geringem Schaden aus der Corona-Krise heraus zu kommen, vom Ministerium bis Ende des Jahres übernommen werden.

Die Fakten laut Website des BAFA:

  • Maximaler Förderbetrag 4000 Euro
  • Nicht rückzahlungspflichtig
  • Das Amt bezahlt die Berater direkt
  • Mehrwertsteuer wird nicht bezahlt
  • Die Fördermaßnahme läuft bis Ende 2020
  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden

Der Antrag auf Erstattung von Beratungsleistungen muss von dem Unternehmen eingereicht werden, das die Beratung in Anspruch nimmt und nicht vom Berater selbst. Das entsprechende Formular befindet sich hier, auf der Website des BAFA.

Das BAFA hat ein Merkblatt veröffentlicht, aus dem die wichtigsten Fakten hervorgehen. Es befindet sich ebenfalls auf der Website des Ministeriums.

Webinar statt Live-Event: Für viele Unternehmen ist das eine neue Erfahrung, die aber durchaus Potential birgt (Bild: Screenshot / Konversionskraft)

Für Freiberufler, die vor allem beratend tätig sind, kann diese Förderung eine große Hilfe in der Krise sein. Mich erreichen täglich Anrufe und E-Mails von Veranstaltern, die fragen, wie man ein Event gut ins Digitale übertragen kann. Eine solche Beratung wäre normalerweise immer inklusiver Bestandteil des Moderationshonorars, wenn man mich für die Veranstaltung bucht. Dieses Modell funktioniert natürlich nur, wenn das Event tatsächlich stattfindet.

Update 6.4.2020: Nach Auskunft der Leitstelle für die Vergabe von Fördermitteln werden auch Corona-Hilfen nur an registrierte Berater ausgezahlt. Die Registrierung muss vor Antragstellung erfolgt sein und sie fordert, dass der Berater mehr als die Hälfte seines Umsatzes mit Beratung erwirtschaft und eine Qualitätssicherung implementiert hat. Freiberufler, die beraten, aber sich nicht in der Lage sehen, die Anforderungen der BAFA zu erfüllen, können offensichtlich also nur den Umweg einschlagen, sich von einem registrierten Beratungsunternehmen beschäftigen zu lassen.

Gerade bei einer signifikanten Veränderung der Voraussetzungen, wie das aktuell geschieht, sollte ein guter Berater auch immer in der Lage sein, dem Veranstalter zu raten, etwas anders, in geringerem Umfang oder eventuell gar nicht zu tun, wenn es Sinn ergibt.

Merke: Den guten Berater erkennt man daran, daß er einem sagt, was man nicht (unbedingt) tun muss.

So kann es allemal sinnvoll sein, Teile einer geplanten Konferenz nur als klassisches Webinar abzuhalten. Und hier gibt es interaktive Formate, die eines Moderators bedürfen und solche, die der reinen Wissensvermittlung dienen, bei denen ein externer Moderator zwar wünschenswert aber keinesfalls immer nötig ist.

Versuchen Sie Ihr Glück und sprechen sie mit potentiellen Auftraggebern, ob Sie sie beraten können. Und Veranstalter können auf diesem Weg vom Knowhow der bereits gebuchten Speaker und Moderatoren profitieren, selbst wenn das Event nicht wie geplant stattfindet.

Sollten Sie Bedarf an Beratungsleistung haben, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Die Themen sind:

  1. Planung und Durchführung von Webinaren: Mit einer Erfahrung von etwa 500 Live-Events und zahllosen Online-Workshops und Webinaren, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Das beginnt bei der Auswahl des Formats, der dazu passenden Software (schon diese Reihenfolge halten viele nicht ein!), der Konzeption des technischen Setups sowie der Durchführung einer spannenden und abwechslungsreichen Online-Veranstaltung.

    Das gilt natürlich nicht nur für die klassischen „Bildschirm“-Themen, sondern praktisch für jede Dienstleistung, von der ein Teil digital zu leisten ist. Ich habe bereits mit Hebammen, Yoga-Trainerinnen und Handwerkern Online-Events durchgeführt.
  2. Online-Marketing und Influencer Marketing: Es gibt nur wenige Fachleute die einen breiter Überblick über die möglichen Methoden im Online-Marketing haben. Viele tendieren dazu, ihre Kernexpertise oder die der jeweiligen Agentur in den Mittelpunkt zu stellen. Das kann passen, muss aber nicht.

    Ich produziere nicht! Und ich habe auch keine Marketing-Produktionsleistung zu verkaufen, sondern nur KnowHow. Und das komplett Technologie-, Kanal- und Anbieter-neutral.
  3. Webdesign, Appdesign, Usability und User Experience: Gute Usability ist, wenn der User versteht, was er mit einer Anwendung oder Website machen kann und soll. Gute User Experience ist, wenn er sich gut aufgehoben fühlt, Vertrauen schöpft oder sogar Spaß an der Nutzung der Anwendung hat.

    Es ist so einfach und doch scheitern so viele daran, weil sie die Interessen der Stakeholder über die der User stellen, weil sie betriebsblind geworden sind oder weil sie einfach nicht testen.

    Ich hatte vor 20 Jahren das Vergnügen, das erste deutsche Buch über Usability zu schreiben. Seitdem hat sich viel geändert, aber die meisten Grundprinzipien gelten fort.
  4. PR und Ghostwriting: In 25 Jahren als Journalist habe ich einiges an Erfahrung gesammelt, wie gute Pressearbeit aussieht und wie man als Unternehmen die Aufmerksamkeit der Presse erlangt. Nutzen Sie mich als Sparingspartner für Ihre PR-Abteilung.

Rufen Sie doch einfach mal an: 0171 5337318

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